Brainexx GmbH – B2B
Stand: 01/2026 · für Verträge mit Unternehmern
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Geltungsbereich und Vertragsabschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für sämtliche Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Brainexx GmbH ("Brainexx") gegenüber Unternehmern im Sinne des österreichischen Unternehmensgesetzbuches (UGB).
- Diese AGB gelten insbesondere für Beratungs-, Digitalisierungs-, Softwareentwicklungs-, Automatisierungs-, Integrations-, KI-, Architektur-, Projektmanagement-, Schulungs-, Support- und sonstige IT-Dienstleistungen sowie für laufende Partnership-, Retainer- und Kapazitätsmodelle.
- Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn Brainexx deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Angebote von Brainexx sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Auftrag, Vertrag oder einer sonstigen individuellen Leistungsvereinbarung.
- Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB im Falle eines Widerspruchs vor.
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Leistungsumfang
- Art und Umfang der von Brainexx geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
- Leistungen von Brainexx können insbesondere Consulting und strategische Beratung, Prozessanalyse und Digitalisierung, Konzeption und Entwicklung von Software und Automatisierungen, KI-gestützte Lösungen und Anwendungen, Workflows und Integrationen, System- und Lösungsarchitektur, Implementierung und Konfiguration, Migration und Inbetriebnahme, Testing, Qualitätssicherung und Optimierung, Projektsteuerung und technische Beratung, Dokumentation, Schulung und Wissenstransfer, Support und Weiterentwicklung sowie die Bereitstellung von Produkten, Softwarekomponenten oder Nutzungsrechten umfassen.
- Soweit nicht ausdrücklich ein bestimmter Erfolg oder ein konkretes Werk vereinbart wurde, erbringt Brainexx seine Leistungen als Dienstleistungen nach dem vereinbarten Leistungs- und Kapazitätsrahmen.
- Bei agilen Projekten, Partnership- oder Kapazitätsmodellen können Anforderungen, Prioritäten, Arbeitspakete und deren Reihenfolge während der Zusammenarbeit gemeinsam angepasst werden.
- Technische oder fachliche Änderungen, die sich während der Umsetzung als zweckmäßig oder erforderlich erweisen, werden mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit sie wesentliche Auswirkungen auf Leistungsumfang, Termine oder Kosten haben.
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Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt Brainexx rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge, Systeminformationen, Ansprechpartner, Testdaten und Testmöglichkeiten zur Verfügung.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die erforderlichen internen Entscheidungen, Freigaben und fachlichen Abstimmungen rechtzeitig erfolgen.
- Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten und Systeme verantwortlich, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich als Leistung von Brainexx vereinbart wurde.
- Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand aufgrund fehlender, verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Auftraggebers gehen nicht zulasten von Brainexx. Vereinbarte Termine und Prioritäten können sich entsprechend verschieben.
- Ändert der Auftraggeber nach Beginn der Leistungserbringung Anforderungen oder Rahmenbedingungen, können hieraus zusätzlicher Aufwand sowie Änderungen von Terminen und Prioritäten entstehen.
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Partnership-, Retainer- und Kapazitätsmodelle
- Bei Partnership-, Retainer- oder vergleichbaren Kapazitätsmodellen reserviert Brainexx für den Auftraggeber die im jeweiligen Angebot vereinbarte Kapazität für den vereinbarten Zeitraum.
- Die konkrete Verwendung der Kapazität wird entsprechend den vereinbarten Zielen und Prioritäten gemeinsam abgestimmt.
- Die monatliche Vergütung wird für die Bereitstellung und Reservierung der vereinbarten Kapazität geschuldet.
- Soweit im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, werden nicht in Anspruch genommene Kapazitäten nicht automatisch auf nachfolgende Leistungsperioden übertragen.
- Eine freiwillig im Einzelfall vereinbarte Übertragung nicht genutzter Kapazitäten begründet keinen Anspruch auf eine entsprechende Übertragung in zukünftigen Perioden.
- Leistungen über die vereinbarte Kapazität hinaus werden nur nach vorheriger Abstimmung erbracht und nach der hierfür getroffenen Vereinbarung bzw. den jeweils vereinbarten Vergütungssätzen abgerechnet.
- Ein bestimmter Fertigstellungsgrad einzelner Themen oder Projekte innerhalb eines Kapazitätsmodells ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als verbindlicher Leistungserfolg vereinbart wurde.
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Preise, Abrechnung und Zahlungsbedingungen
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Bei zeitabhängig vergüteten Leistungen erfolgt die Abrechnung nach dem tatsächlich angefallenen Aufwand auf Basis der vereinbarten Stunden- oder Tagessätze.
- Bei monatlichen Partnership-, Retainer- oder Kapazitätsmodellen erfolgt die Abrechnung der vereinbarten monatlichen Vergütung unabhängig davon, in welchem Umfang der Auftraggeber die reservierte Kapazität tatsächlich abruft.
- Reise-, Übernachtungs- und sonstige notwendige Nebenkosten werden nur dann zusätzlich berechnet, wenn dies vereinbart wurde oder der Auftraggeber diese vorab genehmigt hat.
- Rechnungen sind, sofern im Angebot oder Vertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Brainexx ist nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
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Termine und Leistungsfristen
- Termine und Leistungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
- Leistungsfristen verlängern sich angemessen, wenn Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Auftraggebers, nachträglicher Änderungen, höherer Gewalt oder sonstiger von Brainexx nicht zu vertretender Umstände eintreten.
- Brainexx informiert den Auftraggeber über wesentliche absehbare Verzögerungen.
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Abnahme von Werkleistungen
- Soweit ausdrücklich die Erstellung eines abnahmefähigen Werkes vereinbart wurde, stellt Brainexx dieses dem Auftraggeber zur Prüfung bereit.
- Der Auftraggeber prüft das Arbeitsergebnis innerhalb einer angemessenen Frist, grundsätzlich innerhalb von 14 Kalendertagen, und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche, nachvollziehbar dokumentierte Mängel mit.
- Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
- Wird das Arbeitsergebnis vom Auftraggeber produktiv eingesetzt, gilt dies grundsätzlich als Abnahme, sofern der produktive Einsatz nicht ausdrücklich ausschließlich zu Testzwecken erfolgt.
- Für laufende Beratungs-, Support-, Partnership-, Retainer- und sonstige Dienstleistungen findet eine förmliche Abnahme nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
- An Arbeitsergebnissen, die Brainexx individuell und spezifisch für den Auftraggeber im Rahmen des jeweiligen Auftrags erstellt, räumt Brainexx dem Auftraggeber nach vollständiger Bezahlung der hierfür geschuldeten Vergütung ein zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, soweit im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
- Das Nutzungsrecht umfasst für die betrieblichen Zwecke des Auftraggebers insbesondere die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterentwicklung sowie den Betrieb und die Weiterentwicklung durch eigene Mitarbeiter oder vom Auftraggeber beauftragte Dritte.
- Nicht von der vorstehenden Rechtseinräumung umfasst sind insbesondere bereits vor dem jeweiligen Auftrag bestehende Produkte und Lösungen von Brainexx, unabhängig vom jeweiligen Kundenprojekt entwickelte Produkte und Lösungen, Softwarekomponenten und Bibliotheken, Frameworks, Templates und Standard-Workflows, Tools und Hilfsprogramme, Methoden, Verfahren und Konzepte, generische Algorithmen und technische Komponenten sowie allgemeines Know-how und Erfahrungen von Brainexx. Sämtliche Rechte hieran verbleiben bei Brainexx.
- Soweit solche Brainexx-Komponenten für die vertragsgemäße Nutzung eines kundenspezifischen Arbeitsergebnisses erforderlich und in dieses integriert sind, erhält der Auftraggeber daran ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht in dem für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Umfang.
- Der Auftraggeber erwirbt durch die Integration oder Nutzung eines bestehenden Brainexx-Produktes oder einer bestehenden Brainexx-Komponente keine weitergehenden Rechte an dieser Lösung.
- Für separat angebotene oder lizenzierte Brainexx-Produkte können gesonderte Lizenz- und Nutzungsbedingungen vereinbart werden.
- Rechte an Open-Source-Software, Standardsoftware, KI-Modellen, APIs, Plattformen und sonstigen Drittanbieterkomponenten richten sich nach den Lizenz- und Nutzungsbedingungen der jeweiligen Rechteinhaber.
- Brainexx bleibt berechtigt, das im Rahmen seiner Tätigkeit erworbene allgemeine Wissen, Erfahrungen, Methoden und nicht kundenspezifische Lösungsansätze für andere Projekte zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen oder Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers offengelegt oder verwendet werden.
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Drittanbieter, Plattformen und Open Source
- Soweit für die Leistungserbringung Produkte oder Dienste Dritter eingesetzt werden, können ergänzend deren Lizenz-, Nutzungs- und Vertragsbedingungen gelten.
- Brainexx übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit, unveränderte Funktionalität oder Preisgestaltung von Drittanbieterdiensten, APIs, Plattformen oder KI-Modellen, soweit diese außerhalb des Einflussbereichs von Brainexx liegen.
- Änderungen oder Einschränkungen solcher Drittanbieterleistungen können Anpassungen an den von Brainexx erstellten Lösungen erforderlich machen. Entsprechende Anpassungsleistungen sind nur dann vom ursprünglichen Leistungsumfang umfasst, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
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Künstliche Intelligenz
- Brainexx kann im Rahmen der vereinbarten Leistungen KI-Systeme, KI-Modelle und KI-gestützte Anwendungen einsetzen oder Lösungen entwickeln, die solche Systeme verwenden.
- KI-Systeme können probabilistische Ergebnisse erzeugen. Insbesondere kann nicht gewährleistet werden, dass KI-generierte Ergebnisse in jedem Einzelfall vollständig, fehlerfrei oder für einen bestimmten Zweck geeignet sind.
- Die Anforderungen an Prüfung, Freigabe, menschliche Kontrolle und zulässige Nutzung von KI-Ergebnissen werden entsprechend dem jeweiligen Anwendungsfall und der vereinbarten Lösung berücksichtigt.
- Der Auftraggeber ist für die fachliche Bewertung und Nutzung von KI-generierten Ergebnissen verantwortlich, soweit keine anderweitige Verantwortlichkeit ausdrücklich vereinbart wurde.
- Brainexx und der Auftraggeber wirken im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortungsbereiche bei der Einhaltung der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtlicher Vorschriften und – soweit anwendbar – regulatorischer Anforderungen an KI-Systeme zusammen.
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Datenschutz und Vertraulichkeit
- Beide Vertragsparteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit bekannt werdenden, als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnisse vertraulich.
- Vertrauliche Informationen dürfen ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet und nur solchen Mitarbeitern oder eingesetzten Erfüllungsgehilfen zugänglich gemacht werden, die diese Informationen für die Leistungserbringung benötigen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Gesetzliche Offenlegungs- und Auskunftspflichten bleiben unberührt.
- Soweit Brainexx im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, schließen die Parteien eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO.
- Beide Parteien erfüllen die jeweils in ihrem Verantwortungsbereich anwendbaren datenschutzrechtlichen Verpflichtungen.
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Gewährleistung
- Soweit Brainexx Werkleistungen schuldet, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen mit den nachfolgenden Maßgaben.
- Der Auftraggeber hat auftretende Mängel unverzüglich und nachvollziehbar zu dokumentieren und Brainexx eine angemessene Möglichkeit zur Prüfung und Behebung einzuräumen.
- Brainexx ist zunächst zur Verbesserung bzw. Nachbesserung berechtigt.
- Keine Gewährleistung besteht für Mängel oder Störungen, die insbesondere durch Änderungen durch den Auftraggeber oder nicht von Brainexx beauftragte Dritte, unsachgemäße Nutzung, Änderungen an Schnittstellen, APIs oder Drittanbietersystemen, nicht von Brainexx zu vertretende Änderungen der technischen Betriebsumgebung oder die Nichtbeachtung vereinbarter technischer Voraussetzungen verursacht werden.
- Bei Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte entfällt die Gewährleistung nur insoweit, als der geltend gemachte Mangel auf diese Änderungen zurückzuführen ist.
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Haftung
- Brainexx haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Personenschäden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Brainexx, soweit gesetzlich zulässig, nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Betriebsunterbrechungen ausgeschlossen.
- Für Datenverluste haftet Brainexx – soweit gesetzlich zulässig – nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer und dem Auftraggeber zumutbarer Datensicherung eingetreten wäre, sofern die Datensicherung nicht ausdrücklich von Brainexx übernommen wurde.
- Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter, Organe und Erfüllungsgehilfen von Brainexx.
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Laufzeit und Kündigung bei Dauerschuldverhältnissen
- Laufzeit und ordentliche Kündigungsmöglichkeiten von laufenden Verträgen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
- Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist eine wesentliche Vertragspflicht nachhaltig verletzt.
- Bereits erbrachte Leistungen und bis zum Wirksamwerden der Vertragsbeendigung vereinbarungsgemäß reservierte bzw. geschuldete Vergütungen bleiben zahlbar.
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Loyalität und Abwerbung
- Die Vertragsparteien verpflichten sich zu einem loyalen Umgang miteinander.
- Eine gezielte Abwerbung von Mitarbeitern der jeweils anderen Vertragspartei, die unmittelbar im Rahmen der Zusammenarbeit eingesetzt wurden, ist während der Vertragslaufzeit und für einen angemessenen Zeitraum nach Vertragsende zu unterlassen, soweit eine entsprechende Beschränkung gesetzlich zulässig ist.
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Referenznennung
- Brainexx ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers berechtigt, dessen Firma, Marke oder Logo öffentlich als Kundenreferenz zu verwenden. Eine weitergehende Darstellung von Projektinhalten bedarf ebenfalls der vorherigen Zustimmung, soweit diese nicht ohnehin öffentlich bekannt sind.
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Höhere Gewalt
- Keine Vertragspartei haftet für Verzögerungen oder Nichterfüllung, soweit diese auf Ereignissen außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs beruhen.
- Die betroffene Partei informiert die andere Partei unverzüglich über das Ereignis und dessen voraussichtliche Auswirkungen.
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Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts, soweit gesetzlich zulässig.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist – soweit gesetzlich zulässig – das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Brainexx GmbH.
- Änderungen und Ergänzungen individueller Verträge richten sich nach den dort vereinbarten Formerfordernissen. Individuelle Vereinbarungen der Parteien bleiben unberührt.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Regelungen.